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Hinweis zur ISO Zertifizierung
Das Zertifikat ISO 9001 gilt für den Standardort Limburg.
Datenschutzerklärung
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Stand August 2013)
1. Angebot- und Vertragsabschluss
1.1 Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Bis dahin gilt unser Angebot als unverbindlich. Abänderungen, telegrafische, oder mündliche Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Maß-, Gewichts-, und Leistungsangaben sowie Abbildungen und Zeichnungen und Zeichnungen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
1.3 Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluss widersprechen.
2. Preise
2.1 Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk in Euro zuzüglich der z. Zt. gültigen MwSt. ohne Verpackung. Soweit Verpackung erfolgt, wird sie billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
2.2 Sollten sich bis zur Lieferung unsere Kosten durch Erhöhung der Rohstoffpreise oder der Kosten für Generalien bis zu 10% ändern, so tritt eine entsprechende Erhöhung der Preise ein. Bei einer Erhöhung um mehr als 10% steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu.
3. Rücktritt
3.1 Findet ein Rücktritt vom Abschluss aus Gründen die der Besteller zu vertreten hat statt, so sind die Kosten, die bis zum Rücktritt entstanden sind in voller Höhe vom Besteller zu zahlen.
4. Lieferzeiten
4.1 Lieferzeiten gelten ab Werk. Wir sind stets bemüht, zugesagte Lieferzeiten einzuhalten, können jedoch schon aus technischen Gründen diese Zeiten nur unverbindlich angeben. Die Überschreitung von Lieferzeiten berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen, soweit die Überschreitung der Lieferzeit nicht unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ebenso die Verzinsung etwaiger geleisteter und von uns zu erstattender Anzahlungen. Der Rücktritt kann nur erfolgen, wenn frühestens am letzten Tag der angegebenen Lieferzeit dieser Rücktritt unter Fristsetzung schriftlich angedroht wird. Die gesetzte Frist muss mindestens sechs Wochen betragen, nach dem Eingang des fristsetzenden Schreibens. Vor Ende der Lieferzeit eingehende Schreiben gelten als am letzten Tag dieser Frist eingegangen.
4.2 Von uns nicht u vertretender Mangel an Rohstoffen, Betriebsstörungen jedweder Art, insbesondere Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitnehmerunterbrechungen bei uns oder bei unseren Zulieferern Strom- und sonstiger Energiemangel berechtigen uns die genannte Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus vorgenannten Gründen, so hat der Besteller kein Recht auf Rücktritt vom Liefervertrag. Auch hier ist die Geltendmachung von Schadenersatz ausgeschlossen.
4.3 Spezifikationsänderungen erfordern u. U. eine Änderung der Lieferzeit, ohne dass ein Rücktrittsrecht gegeben ist.
4.4 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag zurück zu treten.
4.5 Die Lieferzeit beginnt:
- a) sobald beide Vertragspartner über alle Bedingungen einig sind
- b) bei vereinbarten, nach Zugang der Auftragsbestätigung zu leistender Anzahlungen,
mit deren Eingang bei uns.
5. Versand und Gefahrenübergang
5.1 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Käufer über. Beförderungsmittel sowie den Versandweg können wir unter Ausschlus jeder Haftung auswählen.
5.2 Zum vereinbarten Termin versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls oder bei Unmöglichkeit der Versendung sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers also unter Ablehnung jeglicher Verantwortung für uns nach unserem Ermessen –notfalls im Freien– einzulagern und als abgeliefert zu berechnen.
5.3 Der Lieferer kann die Ware gegen Transportschäden versichern und die Versicherungsprämie dem Besteller berechnen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto zu leisten.
6-2 Vorbehaltlich des Auftragswertes ist eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme zu leisten.
6-3 Ersatzteil-, Reparatur- und Montagerechnungen sind sofort netto nach Erhalt zahlbar.
6.4 Der Besteller ist nicht berechtigt seine Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen, wenn er einen Anspruch gegen uns erhebt den wir schriftlich noch nicht anerkannt haben. Die Aufrechnung mit unbestrittene oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist zulässig.
6-5 Werden die Zahlungsbedingungen für vorangegangene Lieferungen seitens des Bestellers nicht eingehalten oder werden uns nach dem jeweiligen Vertragsabschluss Umstände bekannt, die unserer Ansicht nach geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so sind wir berechtigt nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu liefern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung aller unserer Forderungen unser Eigentum und zwar auch dann, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Solange unser Eigentumsrecht besteht, sind Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung der Ware unzulässig. Im Falle einer Pfändung durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
7.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Ein Verkauf der Ware darf jedoch nicht unter dem Einkaufspreis erfolgen.
7.3 Be- und Verarbeitung von uns gelieferter Anlagen und Maschinen erfolgt für uns unter Ausschluss des Eigentumerwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen und dient zu unserer Sicherheit in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Die Ware bleibt auch dann unser Eigentum, wenn sie mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verbunden wird oder aus der Be- und Verarbeitung neuer Sachen entstehen und zwar geht im letzten Fall ggf. das Miteigentum auf uns über.
7.4 Bei einem Verkauf der Vorbehaltsware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an Stelle der Ware. Der Besteller tritt schon jetzt alle aus der etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen uns ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese Forderungen so lang einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind sofort an uns abzuführen. Eine Abtretung der Forderung an Dritte ist nicht gestattet.
8. Mängelrüge und Gewährleistungsansprüche
8.1 Wir haften für Mängel an unserer Lieferung nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.2 Im Übrigen haften wir für offensichtliche Mängel nur dann, wenn die Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgt. Dies gilt nicht für Verträge mit Unternehmen.
8.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Abnahme oder Zahlung wegen einer behaupteten Mängelrüge zu verweigern.
8.4 Solange sich die Ware im Besitz des Käufers befindet, gleichgültig ob aus Kaufvertrag, Verwahrungsvertrag oder aus einem sonstigen Rechtsverhältnis, trägt der Käufer die Gefahr
9. Haftungsausschluss
9.1 Unsere Haftung ergibt sich nur aus den vorstehenden Geschäftsbedingungen. Eine Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln unser eigenen Kräfte sowie unserer Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.Die Anforderungen an die Dichtigkeit der gehäuselosen Absperrorgane richtet sich nach der DIN 19569-4, Tabelle 1, Klasse 1.
9.2 Sind von Dritten, die nicht von uns beauftragt wurden, Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen worden, so haften wir darüber hinaus nur, wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel nicht durch Reparaturversuche dieser Dritten verursacht worden ist, sondern bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.
9.3 Unsere Haftung ist ferner ausgeschlossen für Mängel, die durch den unsachgemäßen Aufbau der Ware durch den Besteller oder Dritte entstehen.
9.4 Werden die bei Kaufvertragsabschluss vereinbarten Inspektionsintervalle nicht eingehalten, so trifft den Käufer im Falle des Versagens der Kaufsache bei deren bestimmungsmäßigem Gebrauch die Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei Einhaltung der Inspektionsintervalle und bei sofortigen Beseitigung dabei erkennbar werdender Mängel eingetreten wäre, sofern die Nichteinhaltung der Inspektionsintervalle vom Käufer zu vertreten ist. Der Beweis für die Einhaltung der Inspektionsinterfalle kann nur durch Eintragung im Inspektionsheft oder Prüfbuch geführt werden, das dem Käufer auf Wunsch ausgehändigt wird.
9.5 Die Haftung für die Gebäudesicherheit ist ausgeschlossen, da unsererseits im Rahmen der Beratung für den Hochwasserschutz die Statik des Gebäudes nicht überprüft wird. Der Besteller ist selbst verpflichtet für die ordnungsgemäße Überprüfung der Statik des Gebäudes im Zusammenhang mit der Ausführung der Hochwasserschutzmaßnahme Sorge zu tragen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Sitz unserer Firma. Der Gerichtsstand ist Limburg/ Lahn.
10.2 In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.
11. Verbindlichkeit des Vertrages
11.1 Diese Bedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im Übrigen im vollen Umfang wirksam.
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